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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 37/10 (BFH)
§§: UStG 2005 § 13 b Abs. 2 Satz 2, UStG 2005 § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, UStR 2005 Abschn. 182 a Abs. 10
Schlagwörter Leistungsempfänger, Steuerschuldner
Rechtsfrage: 1. Ist Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13 b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 auf den Leistungsempfänger, dass der Leistungsempfänger Bauleistungen i.S.v. § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG nachhaltig erbringen muss? - 2. Reicht es aus, dass der Unternehmer nur gelegentlich Bauleistungen erbringt, um ihm die Pflicht aufzuerlegen, anstelle des leistenden Unternehmers, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 01.09.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 3000/08 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 42 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2013
Erledigungs-Az: V R 37/10
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 30.6.2011 - V R 37/10 - Das Verfahren V R 37/10 ist durch Beschluss vom 30.6.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-395/11 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 31 06