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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 102/03 |
§§: | AO 1977 § 174 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderung, Buchwertfortführung, Sonderbetriebsvermögen, GbR, Widerstreitende Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Kann der bestandskräftige Feststellungsbescheid, mit dem das FA die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft zum Buchwert auf eine GmbH & Co. GbR mbH zugelassen hatte, nach § 174 Abs. 3 AO 1977 geändert werden und die Besteuerung der in dem Sonderbetriebsvermögen ruhenden stillen Reserven nachgeholt werden, wenn das FA ursprünglich die übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft eingestuft hatte, diese Annahme sich aber nachträglich aufgrund des BGH-Urteils vom 27.9.1999 II ZR 371/98, BGHZ 142, 315 als unrichtig herausgestellt hat und das FA nunmehr von einer Entnahme des Sonderbetriebsvermögens ausgeht (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1198 und BStBl I 2001, 614)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 144/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 102/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 22 |