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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/02
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Übereignung, Grundstück, Auflösung, Stille Gesellschaft
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung nach Auflösung der stillen Gesellschaft: Ist § 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG (Bemessung aus dem sog. Bedarfswert des Grundstücks) auf die Grundstücksübertragung im Rahmen der Auseinandersetzung vom Inhaber eines Handelsgeschäfts auf einen stillen Gesellschafter anzuwenden, weil es sich auch hier um einen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage handelt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.03.2002
Vorinstanz/AZ: III 108/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 858
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2005
Erledigungs-Az: II R 19/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 32 79