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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 58/09 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, FGO § 76
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Regelmäßige Arbeitsstätte, Außendienst, Zwang, Sachaufklärungspflicht
Rechtsfrage: Ist bei Außendienstmitarbeitern der Firmensitz des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren, wenn sie verpflichtet sind, diesen einmal täglich aufzusuchen, ihnen dort aber kein individuell eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sie dort nicht täglich Anweisungen bzw. Aufträge erhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.04.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 1010/07 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 562
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2011
Erledigungs-Az: VI R 58/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 27 15