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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 8/11 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6 a, UStDV § 17 a, UStDV § 17 c |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Innergemeinschaftliche Lieferung, Missing Trader, Nachweis, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
Rechtsfrage: | Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: 1. Ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher "missing trader" als Leistungsempfänger anzusehen? - 2. Trägt der Unternehmer das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Versendung zum Bestimmungsort? - 3. Ist der buchmäßige Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers zwingend erforderlich? - 4. Muss das FG die Ermittlungen des Bundeszentralamts für Steuern, die in dem Verfahren Verwendung finden sollen, überprüfen und das Bundeszentralamt für Steuern ggf. als Beteiligten zum Verfahren hinzuziehen, da dem Steuerpflichtigen kein gleichwertiges Auskunftsersuchen möglich ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 358/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2012 |
Erledigungs-Az: | XI R 8/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 48 |