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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 62/16 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Unternehmen, Unternehmer |
Rechtsfrage: | Kann die Gemeinde die Vorsteuern zur Errichtung eines Marktplatzes abziehen, da der Platz seitens der Gemeinde als Bestandteil eines Betriebs gewerblicher Art angesehen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1797/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 62/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 50 |