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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 40/95 |
§§: | FGO § 41, AO 1977 § 348, ErbStG § 25, AO 1977 § 119 |
Schlagwörter | Feststellungsklage, Einspruch, Nutzungsrecht, Bestimmtheit, Verwaltungsakt |
Rechtsfrage: | Steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen bestandskräftige Erbschaftsteuerbescheide die Verwirkung des Klagerechts entgegen? Können Prozeßparteien zeitlich unbegrenzt von ihrer Rechtsmittelbefugnis Gebrauch machen, wenn sie die Einspruchsfrist und die Jahresfrist ungenutzt verstreichen lassen? Es wird inhaltliche Bestimmtheit der Steuerbescheide bemängelt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2746/90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 40/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 11 06 |