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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 25/15 (BFH) |
§§: | EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68 Abs. 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Differenzkindergeld, Ermittlung, Familie, Kind, Schweiz |
Rechtsfrage: | Ist das Differenzkindergeld (hier: Kinder- und Ausbildungszulage in der Schweiz) individuell für jedes Kind (kindbezogene Betrachtungsweise) oder aus der Gesamtheit der Familienleistungen für alle Kinder (familienbezogene Betrachtungsweise) zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1747/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 997 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.04.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 34/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 34/15 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 99 |