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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-360/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 2003/96/EG Art. 28
Schlagwörter Italien, Stromsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Hat der italienische Staat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 der RL (EG) Nr. 96/2003 des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen, dass er nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der RL (EG) 2003/96 nachzukommen, und diese nicht mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Italienische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 281 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.10.2006
Erledigungs-Az: Rs C-360/05