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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 47/11 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 a Abs. 3 Satz 3, HGB § 171 Abs. 1, HGB § 15 Abs. 1
Schlagwörter Negatives Kapitalkonto, Hafteinlage, Minderung, Realteilung, Nachversteuerung, Handelsregister
Rechtsfrage: Führt das Ausscheiden der Kommanditisten im Wege der steuerneutralen Realteilung der Gesellschaft (KG 1) in Verbindung mit der Einbringung des übernommenen Betriebsvermögens in eine neu gegründete KG mit geringerer Haftsumme zur Nachversteuerung der negativen Kapitalkonten? Unterbleibt die Nachversteuerung, wenn die Minderung des Haftkapitals der aus der KG 1 ausgeschiedenen Kommanditisten erst nach dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.08.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 6261/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2014
Erledigungs-Az: IV R 47/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 06 42