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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/16 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 3, StromStV § 14 a |
Schlagwörter | Stromsteuer, Entlastung |
Rechtsfrage: | Steuerentlastung für Strom, der über eine landseitige Stromversorgung an Schiffe während des Aufenthalts in der Werft abgegeben und von diesen zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verbraucht worden ist. Ist allein der Stromverbrauch zur Stromversorgung der Schiffe während der üblichen Liegezeiten im Hafen (z.B. zur Be- und Entladung) entlastungsfähig oder zählen dazu auch die Aufenthalte im Dock zu Reparaturzwecken? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 52/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 30 |