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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/15 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 33
Schlagwörter Vermietungsabsicht, Herstellung, Zivilprozess, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: 1. Objektive Nachweise für eine Vermietungsabsicht bei Erwerb einer noch zu erschaffenden Eigentumswohnung, wobei eine Bauabnahme wegen erheblicher Mängel nicht erfolgte und es zum anderen wegen eines geleisteten Offenbarungseides der Verkäuferin zur Zwangsversteigerung durch deren finanzierende Bank und im weiteren Verlauf zu einem Zivilrechtsstreit (Drittwiderspruchsklage) mit der Klägerin kam? - 2. Ob und in welchem Umfang sind die diesbezüglichen Gerichts- und Verfahrenskosten der dort unterlegenen Klägerin steuerlich zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 15.07.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 538/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2016
Erledigungs-Az: IX R 1/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 51