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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 69/04 |
§§: | AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünftezurechnung, Nießbrauch, Unlautere Mittel |
Rechtsfrage: | Nichterklärung von Vermietungseinkünften als objektiv falsche Steuererklärung: Erfüllt die vorsätzliche Nichterklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Kj. 1997 durch den Kläger als Eigentümer eines Mietshauses, an dem das zu Gunsten seiner Söhne ursprünglich bestellte befristete Nießbrauchsrecht bereits 1984 entfallen, nach Auffassung des Klägers aber konkludent fortgesetzt worden ist, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO 1977, wenn das Finanzamt bereits in den Vorjahren entgegen den eingereichten Steuererklärungen die Vermietungseinkünfte nicht dem Nießbrauchsberechtigten, sondern dem Kläger zugerechnet hat? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 6434/01 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1739 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 01 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 69/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 13 19 |