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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 173/98
§§: EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Provision, Eigenprovision, Lebensversicherung, sonstige Einkünfte, Beitragsrückgewährung
Rechtsfrage: Sind Provisionen für über einen Versicherungsmakler vermittelten Lebensversicherungsvertrag sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG oder nicht steuerbare Beitragsrückgewährungen?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.07.1998
Vorinstanz/AZ: I 589/97
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: IX B 169/98 - Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde