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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/17 (BFH) |
§§: | AO § 163, EStG § 13 |
Schlagwörter | Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Parzellierung, Billigkeitsmaßnahme, Vertrauensschutz, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Ist die Finanzverwaltung aus Vertrauensschutzgründen und daraus folgend einer Ermessensreduzierung auf Null zu einer Billigkeitsmaßnahme verpflichtet, wenn im Fall eines ertragsteuerlich nicht geführten Landwirts für den Veranlagungszeitraum des Beginns der parzellenweisen Verpachtung im Zeitpunkt der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 15.10.1987 IV R 66/86 am 15.4.1988 die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1519/14 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 23 |