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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 103/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Bestandskraft, Aufhebung |
Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | VI 311/2005 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 752 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 22 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 103/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 53 |