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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 3227/08 (BVerfG)
§§: KraftStG § 2 Abs. 2 Satz 1, KraftStG § 8 Nr. 2, PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 1, StVZO § 23 Abs. 6 a, KraftStG i.d.F. vom 21.12.2006 § 2 Abs. 2 a Nr. 2, KraftStG § 8 Nr. 1, GG
Schlagwörter Ausstattung, Beförderung, Beschaffenheit, Einrichtung, Fahrgastraum, Fläche, Güterbeförderung, KFZ, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugsteuer, Ladefläche, Lastkraftwagen, LKW, Mehrzweckfahrzeug, Nutzfläche, Personenbeförderung, Personenkraftwagen, PKW, Verkehr, Zulassung, Zweck, Verfassung
Rechtsfrage: Kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Begriff des PKW - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 01.10.2008
Vorinstanz/AZ: II R 63/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 73
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.08.2009
Erledigungs-Az: 1 BvR 3227/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 72