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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 1/16 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 i.d.F. vom 16.7.2009 § 4 h, KStG 2002 i.d.F. vom 14.8.2007 § 8 Abs. 1, KStG 2002 i.d.F. vom 14.8.2007 § 8 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsschranke, Zinsvortrag, Kapitalgesellschaft, Gleichheit, Verfassungsmäßigkeit, Nettoprinzip |
Rechtsfrage: | Verstößt § 4 h EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8 a KStG 2002 i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | I R 20/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 01 39 |