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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 125/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Zweitwohnung
Rechtsfrage: Ungekürzter Werbungskostenabzug für einen Arbeitsraum in einer auf der gleichen Etage wie die Familienwohnung gelegenen, separat angemieteten Zweitwohnung. Ist der Arbeitsraum wegen der fehlenden Zugehörigkeit zum eigentlichen Wohnbereich des als Lehrer tätigen Klägers ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer und gleichzeitig der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, weil der Raum auch für Tätigkeiten genutzt wird, die zu unterschiedlichen Einkunftsarten (Verwaltung des Immobilienbesitzes, gewerbliche Beteiligungen, Kapitalvermögen) gehören? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 31.07.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 5236/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: VI R 125/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 26 70