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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-110/98 bis C-147/98 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, EG |
Rechtsfrage: | Ist in bezug auf die von einem Steuerpflichtigen vor Beginn der gewohnheitsmäßigen Vornahme steuerpflichtiger Umsätze entrichtete Mehrwertsteuer davon auszugehen, daß es die Rechtskonstruktion für den Vorsteuerabzug in Artikel 17 der 6. EG-Richtlinie erlaubt, die Ausübung dieses Rechts wegen der Notwendigkeit der Vermeidung betrügerischer Verhaltensweisen unter Erfüllung bestimmter Anforderungen wie der Stellung eines ausdrücklichen Antrags vor Fälligkeit der entsprechenden Steuern und des Beginns der erwähnten gewohnheitsmäßigen Vornahme der steuerpflichtigen Umsätze innerhalb einer bestimmten Frist vom Zeitpunkt der Stellung des erwähnten Antrags an abhängig zu machen und die Nichterfüllung der erwähnten Voraussetzungen mit dem Verlust des Rechts auf Abzug oder anderenfalls Zurückverlegung der Wirksamkeit dieses Rechts auf den Zeitpunkt, in dem erwähnte gewohnheitsmäßige Vornahme der steuerpflichtigen Umsätze begonnen hat, zu ahnden? |
Vorinstanz: | Tribunal Economico-Administrativo Regional Katalonien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 209 S. 20 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2000 |
Erledigungs-Az: | Rs C-110/98 bis C-147/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 07 04 |