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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 56/05
§§: EStG § 10 b, EStDV § 49, EG Art. 43, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
Schlagwörter Auslandsspende, Gemeinschaftsrecht, Niederlassungsfreiheit, Diskriminierung, Juristische Person des öffentlichen Rechts, EG
Rechtsfrage: Verstößt die ausschließliche Abziehbarkeit von Zuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an inländische öffentliche Dienststellen i.S. des § 49 Nr. 1 EStDV bzw. an steuerbefreite Körperschaften i.S. des § 49 Nr. 2 EStDV i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.10.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 2505/05 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 46/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluss vom 9.5.2007 - XI R 56/05 - abgegeben an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 46/05 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 46