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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/02
§§: UStG 1991/1993 § 3 Abs. 1, UStG 1991/1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b, UStG 1991/1993 § 10 Abs. 1
Schlagwörter Garantie, Versicherungsschutz, Gebrauchtwagen, Entgelt, Bauteile
Rechtsfrage: Gehört die Garantie auf bestimmte Bauteile eines Gebrauchtwagens, die der Händler mit dem Käufer vereinbart, zum Entgelt für die Lieferung des Fahrzeugs oder handelt es sich um die Verschaffung von Versicherungsschutz und ist damit als Entgelt für eine Versicherungsleistung von der Steuer befreit? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.12.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2539/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2003
Erledigungs-Az: V R 13/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 65