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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 58/03 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStR 2001 R 106 Satz 3, AO 1977 § 165, FGO § 40 |
Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Zusammenveranlagung, Vorsorgeaufwendungen, Bemessungsgrundlage, Rechtsschutzbedürfnis, Vorläufigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten auch dann vom zusammengerechneten vollen Arbeitslohn beider Ehegatten zu berechnen, wenn nur bei einem Ehegatten die Voraussetzungen für einen Kürzungstatbestand (hier: steuerfreie Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG) erfüllt sind? - 2. Rechtsschutzbedürfnis für Klage wegen 1. gegeben, wenn der Steuerbescheid hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen vorläufig erging? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 281/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 79 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |