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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 34/17 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 3, EStG § 13 |
Schlagwörter | Verteilung, Entgelt, Nutzungsüberlassung, Duldungsleistung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ausgleich |
Rechtsfrage: | Kann ein in einer Summe gezahltes "Gestattungsentgelt" für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Kraftwerkserrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG auf mehrere (hier: 25) Jahre verteilt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1034/15 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 15 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 34/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 87 |