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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 68/12 (BFH) |
§§: | DBA-Niederlande Art. 4 Abs. 2, DBA-Niederlande Art. 20 Abs. 2, AO § 12, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, EStG § 13 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Betriebsstätte, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Unterliegen die in einem grenzüberschreitenden landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Einkünfte, die auf die in den Niederlanden bewirtschafteten Flächen entfallen, dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2009; oder unterhält der Landwirt durch die Bewirtschaftung der in den Niederlanden belegenen Flächen dort eine Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO, sodass das Besteuerungsrecht für die auf diese Flächen entfallenden Einkünfte dem Belegenheitsstaat zufällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 351/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 29 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.04.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 68/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 18 37 |