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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 73/99
§§: EStDV § 82 b, HGB § 255 Abs 2, EStG § 7
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand
Rechtsfrage: Lässt sich auch im Falle von anschaffungsnahen Aufwendungen eine wesentliche Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht allein nach der Höhe der Aufwendungen bestimmen; hier: Nach Gebäudeerwerb aufgewandte Renovierungskosten in Höhe von rd. 28 % des Kaufpreises als sofort abziehbarer - nach § 82 b EStDV verteilbarer - Erhaltungsaufwand? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 31.08.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1234/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 73/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluss vom 21.11.2000, IX R 73/99 (Beitrittsaufforderung an BMF) - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.8.2002 - IX R 73/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 01