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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 67/09 (BFH) |
§§: | ErbStG 1997 § 13 a Abs. 1 Satz 1, ErbStG 1997 § 13 a, ErbStG 1997 § 13 a Abs. 4 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Kann der bloße Übergang einer ertragsteuerrechtlichen Mitunternehmerstellung ohne zivilrechtliche Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG erfüllen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 169/09 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 157 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 67/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 59, SIS 13 02 73 |