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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 30/18 (BFH) | 
| §§: | KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 53, InsO § 55 | 
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzverwalter | 
| Rechtsfrage: | Gelten die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1973 II R 98/72, BStBl 1974 II S. 325) über das Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht auch dann, wenn das Fahrzeug wegen vollständiger Zerstörung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht Teil der Insolvenzmasse werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.04.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1422/16 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 13 49 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.03.2019 | 
| Erledigungs-Az: | III R 30/18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 53 | 
