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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/99
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Liebhaberei, Verlust, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Schuldzinsen eines wegen ständiger Verluste in einen steuerlich unbeachtlichen Liebhabereibetrieb übergegangenen und im Streitjahr aufgegebenen Schmuckgeschäfts. Sind die zum Übergangszeitpunkt vorhandenen Schulden negatives Betriebsvermögen geblieben und die daraus resultierenden Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar oder handelt es sich um nichtabziehbare laufende Betriebsausgaben eines Liebhabereibetriebs? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.10.1997
Vorinstanz/AZ: 7 K 122/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2002
Erledigungs-Az: X R 3/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 95 19