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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 20/07
§§: KN 2003 Pos 8504 UPos 5080, KN 2003 Pos 8503 UPos 3290
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung
Rechtsfrage: Einreihung von Spulen, bestehend aus einem ringförmigen Spulenkern aus Metall, versehen mit zwei separierten, gleichen Wicklungen aus Kupferdraht, der auf einer Grundplatte aus Kunststoff befestigt ist, Drahtenden zu Anschlüssen führend, als Drosselspulen oder als elektrische Transformatoren: Dürfen Drossel- oder Selbstinduktionsspulen nur aus einer Wicklung bestehen und müssen die Betriebsströme und symmetrischen Störströme gedrosselt werden? Setzt die Einreihung als Transformator voraus, dass die Wicklungen verschiedenartig angeordnet sind und dass eine Umwandlung von Strom und/oder Spannung erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.05.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 2388/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2011
Erledigungs-Az: VII R 20/07
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VII R 20/07 ruht gemäß Beschluss vom 4.8.2009.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 33