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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/05
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, ErbStG § 16, BGB § 2303
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Entstehung, Freibetrag
Rechtsfrage: Wann ist ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht - Entstehung der Erbschaftsteuer: Ist erbschaftsteuerrechtlich ein Pflichtteilsanspruch bereits dann geltend gemacht, wenn dies in einem Schreiben dem Erben angekündigt wird und der Erbe Auskunft über den Nachlass erteilen soll oder ist für die wirksame Geltendmachung eine Bezifferung des Anspruchs erforderlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.10.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 1425/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2006
Erledigungs-Az: II R 1/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 35 32