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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/02
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, BGB § 184 Abs. 1
Schlagwörter Entstehung, Schenkungsteuer, Notarielle Beurkundung, Schenker, Vertretenen, Genehmigung
Rechtsfrage: Entstehung der Schenkungsteuer für Grundstückszuwendungen, bei der die notariell beurkundeten Schenkungsverträge durch vollmachtlose Vertreter abgeschlossen werden, erst zum Zeitpunkt, an dem die Vertretenen die vor dem Notar abgegebenen Erklärungen genehmigen oder wirkt die Genehmigung der Vertretenen nach § 184 Abs. 1 BGB zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.08.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 1205/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 140
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 09 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2005
Erledigungs-Az: II R 52/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 49