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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 55/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1615 l |
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Bezüge, Unterhalt, Eheähnliche Gemeinschaft |
| Rechtsfrage: | Kindergeldrückforderung wegen Grenzbetragsüberschreitung: Hat die Tochter der Klägerin einen Unterhaltsanspruch nach § 1615 l BGB gegen den mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebenden Vater ihres eigenen Kindes? Gehört der Unterhaltsanspruch der Tochter gegenüber dem Kindsvater zu den Bezügen i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 34/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 69 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2013 |
| Erledigungs-Az: | III R 55/12 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 92 |