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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 8/16 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verbilligte Vermietung, Nahestehende Person, Nahe Angehörige, Fremdvergleich, Schenkung, Widerruf |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis zwischen Sohn (Vermieter) und Mutter (Mieterin) - Zur Frage der Fremdüblichkeit, wenn ein mietvertraglicher Zusatz der Mieterin einen jährlichen Widerruf in Höhe eines Teilbetrags einer von ihr vormals einmalig getätigten Geldschenkung an den Sohn einräumt, wobei es dann zu einer Aufrechnung mit der jährlichen Mietzahlung kommt. Bei Bejahung der Fremdüblichkeit: U.a. zur Frage der Einbeziehung einer Fortschreibung von Mieterhöhungen sowie des Ansatzes von Reparaturaufwand in einer Überschussprognose bei verbilligter Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG i.d.F. des Streitjahres). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7216/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 8/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 07 |