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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 60/06 (BVerfG) |
§§: | AO 1977 § 119 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Änderung, Fertigstellung, Gesetz, Investitionszeitraum, Investitionszulage, Rückwirkung, Stichtag, Treu und Glauben, Verfassung, Vorbehalt, Vorläufige Veranlagung |
Rechtsfrage: | Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der zum Änderungszeitpunkt geltenden Rechtslage - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | III R 10/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl II 2005 S. 718 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 26 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2006 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 60/06 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |