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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 23/02 |
§§: | FöGbG § 7 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Fördergebiet, Einheitliche Baumaßnahme, Bezugsfertigkeit |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für Herstellungsarbeiten, die nach Bezugsfertigkeit einer im Übrigen nach § 10 e EStG begünstigten Wohnung ausgeführt worden sind, unter § 7 FöGbG fallen, auch wenn die Gebäudeerrichtung und die weitere Bautätigkeit eine einheitliche, planmäßig fortschreitende Baumaßnahme bilden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1414/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 23/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 79 |