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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 110/05
§§: DBA CZE Art. 7, DBA CZE Art. 23, EStG § 32 b, AO 1977 § 180 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Progressionsvorbehalt, Feststellung
Rechtsfrage: Sind Gewinne aus einer ausländischen Personengesellschaft, die jedoch wie eine Kapitalgesellschaft in Tschechien besteuert wird, einheitlich und gesondert bezüglich des Progressionsvorbehaltes festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.09.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 1687/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 13 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2007
Erledigungs-Az: I R 110/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 19 19