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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-269/03 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Zustimmung, Finanzamt, Option, Grundstück, Vermietung, EG, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Kann nach Art. 13 Teil C Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG ein Mitgliedstaat, der von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, seinen Steuerpflichtigen das Recht einzuräumen, bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für eine Besteuerung zu optieren, den vollständigen Vorsteuerabzug von einer vorherigen, nicht rückwirkenden Zustimmung der Finanzverwaltung abhängig machen? |
Vorinstanz: | Cour d'Appel des Großherzogtums Luxemburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2003 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2003 Nr. C 200 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 09.09.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-269/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 37 98 |