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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 23/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Zusatzversorgung, Sozialversicherung |
Rechtsfrage: | Sind die Beiträge zur Zusatzversorgung von Bund und Länder (VBL) bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mindernd zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1343/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 23/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 40 |