Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 61/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 3 Nr. 3, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Rentenversicherung, Pensionskasse, Schweiz, Grenzgänger, Verfassung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Stellt der Vorbezug aus einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des eigen genutzten Wohneigentums eine Kapitalabfindung i.S. des § 3 Nr. 3 EStG a.F. dar? Handelt es sich bei der Änderung des § 3 Nr. 3 EStG durch das JStG 2007 vom 18.12.2006 um eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.10.2009
Vorinstanz/AZ: 11 K 4308/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 220
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 46
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision