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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 62/97
§§: EStG § 10d Abs. 3, AO 1977 §§ 172 ff, AO 1977 § 173
Schlagwörter Verlustabzug, Verlustfeststellung
Rechtsfrage: Ist der verbleibende Verlustabzug gem. § 10d Abs. 3 EStG im Veranlagungszeitraum 1990 auch dann festzustellen, wenn der die Bezugsgrößen enthaltende bestandskräftige EStB 1990 (Gesamtbetrag der Einkünfte = positiv; Steuerfestsetzung = 0 DM) unzutreffend ist (der Steuerpflichtige hat nachträglich einen Aufgabeverlust erklärt, wodurch sich ein negativer GdE errechnet); ist Voraussetzung für den Erlaß des Verlustfeststellungsbescheides, daß eine Änderungsbefugnis hinsichtlich des EStB 1990 (§§ 172 ff AO 1977) besteht? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.08.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 6054/96 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1435
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.1998
Erledigungs-Az: XI R 62/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 09 41