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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, FördG § 4 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Keller, Sonderabschreibung |
Rechtsfrage: | Kann trotz der baurechtswidrigen Nutzung eines Kellerraums als Arbeitszimmer hierfür die Sonderabschreibung nach § 4 FördG in Anspruch genommen werden oder ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zu §§ 7 b, 10 e EStG die Steuervergünstigung nur bei Einhalten der baurechtlichen Vorschriften zu gewähren? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 19/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 46 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |