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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 15/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Vollzeiterwerbstätigkeit
Rechtsfrage: Indiziert das Überschreiten der Einkunftsgrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG eine Vollzeiterwerbstätigkeit, oder ist die Entscheidung, ob (hier bei einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden) eine Vollzeiterwerbstätigkeit vorliegt, unabhängig von den konkret erzielten Einnahmen zu treffen? Außerdem wird durch die Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02) der Grenzbetrag unterschritten. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.04.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 10336/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 27 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2006
Erledigungs-Az: III R 15/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 05