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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 28/04
§§: UStG 1980 § 4 Nr. 21 Buchst. b
Schlagwörter Steuerfreiheit, sonstige Leistung, Betreuung
Rechtsfrage: Dient die sozialpädagogische Betreuung, die Teilnehmern an Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungsmaßnahmen gemäß 34 AFG gewährt wird, wie die Hilfe bei Drogen- oder Schuldenproblemen, die Kinderbetreuung und die Beschaffung von Fahrgelegenheiten, unmittelbar Schul- und Bildungszwecken und ist sie somit eine unselbständige Nebenleistung zur Schul- und Ausbildungsleistung, die eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG rechtfertigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.04.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 189/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1265
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2007
Erledigungs-Az: V R 28/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 55