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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 14/02 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Änderung, Nachträgliche Tatsache, Grobes Verschulden, Steuererklärung, Vorkosten |
Rechtsfrage: | Kann der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 geändert und nachträglich ein Disagio als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG berücksichtigt werden oder trifft den Kläger ein grobes Verschulden an der unterlassenen Geltendmachung in der von ihm selbst gefertigten Steuererklärung. Anforderungen eines steuerrechtlichen Laien an die Verständlichkeit der "Anlage FW" und die Erläuterungen hierzu? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2707/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1257 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 14/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 40 |