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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 63/06
§§: DBA-Schweiz Art. 7, DBA-Schweiz Art. 13, OECD-MA Art. 13 Abs. 2, GewStG § 7
Schlagwörter Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsvermögen, Kapitalgesellschaftsanteil, Tatsächliche Verständigung, Sonderbetriebsvermögen II
Rechtsfrage: Zählen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte i.S. von Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz? Macht es hierbei einen Unterschied, ob sich die Kapitalgesellschaftsanteile im Gesamthandsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen befinden? Unter welchen Umständen handelt es sich bei den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft um Sonderbetriebsvermögen II? Ist eine tatsächliche Verständigung auch dann wirksam, wenn sich der "zuständige Amtsträger" vertreten lässt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.06.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 228/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1809
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 36 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2008
Erledigungs-Az: I R 63/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 20 68