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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-455/05 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Übernahme, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer |
Rechtsfrage: | Ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich des Begriffs der "Übernahme von Verbindlichkeiten" dahingehend auszulegen, dass hierunter nur Geldverbindlichkeiten zu subsumieren sind oder erfasst die Vorschrift auch die Übernahme von anderen Verbindlichkeiten, z.B. von Dienstleistungsverpflichtungen? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | II 268/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-455/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 14 92 |