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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 29/09 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel, Altersversorgung, Beamter, Verfassung |
Rechtsfrage: | Anwendungsbereich der Öffnungsklausel des § 22 EStG i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes: Unterliegt die von einem verbeamteten Arzt neben seinen Versorgungsbezügen von der Nordrheinischen Ärzteversorgung bezogene Altersrente nur mit einem Ertragsanteil von 18% oder mit einem Anteil von 50% der Besteuerung? Verfassungskonforme erweiternde Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG auf diese Renteneinkünfte? Verstößt die Regelung gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit sowie das Verbot der Doppelbesteuerung; verfassungswidrige Begünstigung von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gegenüber Beamten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 421/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 29/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 01 |