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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 114/00
§§: UmwStG § 21, EStG § 34
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Einbringungsgeborene Anteile, Tarifermäßigung, Liquidation, Gesellschaft mbH
Rechtsfrage: Ist bei der Auflösung und Abwicklung einer GmbH der Liquidationsgewinn nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 UmwStG (einbringungsgeborene Anteile) gemäß § 34 EStG ermäßigt zu besteuern? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.10.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 5128/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 03
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen