Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 97/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 2
Schlagwörter Bürgschaft, Nettoprinzip, Werbungskosten
Rechtsfrage: Bürgschaft: Ob und in welcher Weise können vergebliche Aufwendungen zur "Rettung" einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehenden Kapitalgesellschaft im Rahmen des objektiven Nettoprinzips berücksichtigt werden, wenn sie von einem Arbeitnehmer mit Blick auf die Sicherung seines Arbeitsplatzes geleistet werden, der aber diese Aufwendungen zugleich mit Blick auf seine künftige Gesellschafterstellung tätigt, die er jedoch nicht erreicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.03.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 1328/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1423
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2011
Erledigungs-Az: VI R 97/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 93