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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 109/04 |
§§: | EStG § 5 Abs. 2, HGB § 248 Abs. 2, EStG § 4, HGB § 246 |
Schlagwörter | Immaterielles Wirtschaftsgut, Aktivierung, Anschaffungskosten, Baukostenzuschuss |
Rechtsfrage: | Verlorener Baukostenzuschuss als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut: Stellen die Aufwendungen für einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Baukostenzuschuss für ein Mitbenutzungsrecht an einer im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum eines Dritten stehenden Versorgungseinrichtung Anschaffungskosten eines entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsguts dar, das zu aktivieren ist und nur linear abgeschrieben werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4342/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 109/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 17 |