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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 62/14 (BFH) |
§§: | AO § 163, AO § 227 |
Schlagwörter | Billigkeit, Festsetzung, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Ist aufgrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (Rs C-80/11, Rs C-142/11, Rs C-285/11, Rs C-18/13) an der bisherigen BFH-Rechtsprechung festzuhalten, dass der Schutz des guten Glaubens beim Vorsteuerabzug in einem gesonderten Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) zu prüfen ist, oder hat die Prüfung des Schutzes des guten Glaubens nun vielmehr im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 875/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 22 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 62/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 07 85 |