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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 16/19 (BFH) |
§§: | AO § 227, EStG § 68 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 9126/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 11 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 16/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 07 28 |