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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 19/01
§§: FGO § 119 Nr. 3, MdF-AnO § 1, AO 1977 § 130, StBerG § 40 a
Schlagwörter Wiederaufnahme, Widerruf, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Wurde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt, weil das Gericht ohne Unterrichtung des Klägers abgeschlossene Vorprozessakten beigezogen hat? Mangelhafte Sachverhaltsaufklärung durch unterlassene Zeugeneinvernahme und ausschließliche Berücksichtigung der schriftlichen Zeugenerklärung? Falsche Auslegung des Begriffs "Bürger" in § 1 MdF-AnO mit "Staatsbürger der DDR"? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 08.01.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 314/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2002
Erledigungs-Az: VII R 19/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 67 72