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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 37/17 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Heilbehandlung, Arzt, Steuerfreiheit, Veranstalter |
Rechtsfrage: | 1. Sind Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt? - 2. Kann die Anwesenheit des Arztes bzw. dessen "Warten auf einen notfallmedizinischen Einsatz" bei Veranstaltungen als Nebenleistung zu einer Hauptleistung "ärztliche Heilbehandlung" qualifiziert werden? - 3. Kann eine ärztliche Heilbehandlung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann vorliegen, wenn es dem Arzt obliegt, die herzkranken Teilnehmer einer Sportveranstaltung und deren Blutwerte und Vitalwerte permanent medizinisch zu überwachen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1147/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.08.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 37/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 21 |