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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 90/08 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 52 Abs. 61 a, AufenthG § 25 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Asylbewerber, Aufenthaltsstatus, Europäischer Gerichtshof, EG, EU
Rechtsfrage: Kindergeld für verwitwete, nicht erwerbstätige afghanische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt? Kindergeld als Familienleistung i.S. Art. 4 Abs. 1 EWGV 1408/71 eine Unterstützung bei Elternschaft i.S. der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004? Besteht ein Kindergeldanspruch als subsidiär Geschützte i.S. Art. 28 der RL 2004/83/EG? - Notwendige Vorlage an den EuGH? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.10.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 4269/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 77
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision