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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 56/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Einfamilienhaus, Grundstück
Rechtsfrage: Erwerb eines Einfamilienhauses durch GmbH zur Vermietung an Gesellschafter-Geschäftsführer: Führt der Erwerb eines unter Denkmalschutz stehenden Einfamilienhauses durch eine GmbH, das anschließend zu ca. 2/3 der Gesamtfläche an den Gesellschafter-Geschäftsführer vermietet wird, in Hinblick auf die Folgekosten (u.a. durch den Einbau einer Küche und eines Schwimmbades verursacht) zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.06.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 5287/99 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: I R 56/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 16 95