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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/05 |
§§: | EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | Eigenheimzulage, Wohnung, Abgeschlossenheit, Wohnungseigenschaft, Förderobjekt |
Rechtsfrage: | Zusammenlegung zweier Wohnungen: Kann für die Anschaffung einer in späteren Jahren erworbenen Wohnung, die mit einer zuerst erworbenen Wohnung verbunden wird, eine eigenständige Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen werden? Geht durch die bauliche Verbindung von Wohnungen die Wohnungseigenschaft der später erworbenen Wohnung im Hinblick auf die nicht mehr vorliegende Abgeschlossenheit verloren oder liegt diese weiter vor? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 417/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 33 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 09 08 |