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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/04
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34, EStG § 19
Schlagwörter Entschädigung, Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Aufteilung einer einheitlichen Abfindung in tarifbegünstigte Entschädigung und laufend zu versteuernden Arbeitslohn: Ist für die Frage, ab wann vertragliche Lohnansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, der im Aufhebungsvertrag genannte Zeitpunkt maßgebend? Gilt dies auch, wenn der Aufhebungsvertrag zur Erledigung eines Rechtsstreits geschlossen wurde und aufgrund der Kündigung das Beschäftigungsverhältnis über das vereinbarte Ende hinaus bestanden hätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.11.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 7295/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2005
Erledigungs-Az: XI R 24/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 17 26