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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/06 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 16 |
Schlagwörter | Veräußerungsrente, Unterhaltsrente, Versorgung, Ablösung, Rentenverpflichtung |
Rechtsfrage: | Abgrenzung zwischen Veräußerungsrente, Versorgungsrente und Unterhaltsrente: Rechtliche Einordnung einer Vermögensübertragung und steuerliche Behandlung der Ablösung der in diesem Zusammenhang übernommenen Rentenverpflichtung durch eine Einmalzahlung. Liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Veräußerungsrente) vor, wenn im Rahmen einer Übertragung auf den Todesfall das wesentliche Vermögen (hier: Wohn- und Geschäftsgrundstück mit Einzelhandelsgeschäft) übertragen und dem Empfänger (Kläger) dabei Rentenverpflichtungen gegenüber Dritten auferlegt werden oder handelt es sich um eine private Unterhaltsrente? Mindert die Ablösung der Rentenverpflichtung anlässlich des Verkaufs des Grundstücks im Streitjahr den gewerblichen Veräußerungsgewinn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 4366/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 328 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.06.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 2/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 37 79 |